Dein Recht auf ein Arbeitszeugnis
In der Schweiz kannst du von deinem Arbeitgeber jederzeit ein Arbeitszeugnis verlangen – nicht erst beim Austritt (Art. 330a OR). Es gibt zwei Formen:
- Vollzeugnis: beschreibt deine Aufgaben, deine Leistung und dein Verhalten.
- Arbeitsbestätigung: nennt auf deinen Wunsch nur Art und Dauer der Anstellung.
Ein Zwischenzeugnis lohnt sich zum Beispiel bei einem Wechsel der Vorgesetzten, einer Umstrukturierung oder vor einer Weiterbildung.
Was ein gutes Zeugnis enthält
- Einleitung: Name, Funktion, Dauer der Anstellung
- Aufgaben: die wichtigsten Tätigkeiten und Verantwortungen – je konkreter, desto besser
- Leistung: Fachwissen, Arbeitsweise, Ergebnisse
- Verhalten: gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitenden und Kundschaft
- Schluss: Grund des Austritts (falls gewünscht), Dank, Bedauern und gute Wünsche
Ein Zeugnis muss wahr sein und gleichzeitig wohlwollend formuliert – es soll dein berufliches Fortkommen nicht unnötig erschweren.
Typische Formulierungen und ihre Bedeutung
Viele Zeugnisse arbeiten mit abgestuften Formulierungen. In der Schweiz ist diese „Zeugnissprache“ weniger streng codiert als in Deutschland – die Tendenz lässt sich aber meist gut ablesen:
| Formulierung | Übliche Lesart |
|---|---|
| „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ | sehr gut |
| „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ | gut |
| „zu unserer vollen Zufriedenheit“ | befriedigend |
| „zu unserer Zufriedenheit“ | genügend |
| „im Grossen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“ | ungenügend |
Worauf du besonders achten solltest
- Reihenfolge: Werden beim Verhalten Kolleginnen und Kollegen vor den Vorgesetzten genannt, kann das ein Hinweis auf Spannungen sein.
- Auffälliges Weglassen: Fehlt bei einer Führungsperson die Beurteilung der Führung oder bei Kundenkontakt das Verhalten gegenüber Kundschaft, fällt das auf.
- Schlusssatz: Dank, Bedauern über den Austritt und gute Wünsche sind ein gutes Zeichen. Fehlt der Schluss ganz, wirkt das kühl.
- Floskeln ohne Inhalt: „Er war stets bemüht …“ betont den Versuch, nicht das Ergebnis.
Wenn etwas nicht stimmt
Sprich zuerst mit der zuständigen Person und schlage konkrete, bessere Formulierungen vor – das erleichtert die Korrektur sehr. Hilft das nicht, können Gewerkschaften, Berufsverbände oder eine Rechtsberatung weiterhelfen.
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- Gesamteinschätzung in einfachen Worten – mit den Stellen, auf die sie sich stützt
- Hinweise auf auffällige Reihenfolgen, fehlende Teile oder einen kühlen Schluss
- Bessere Formulierungen, die du freundlich bei deinem Arbeitgeber anfragen kannst
Zum Beispiel: „Was bedeutet dieses Arbeitszeugnis wirklich? [Text einfügen]“
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Häufige Fragen
Kann ich während der Anstellung ein Zeugnis verlangen?
Ja. Nach Art. 330a OR kannst du jederzeit ein Zwischenzeugnis verlangen, nicht erst beim Austritt.
Muss im Zeugnis der Kündigungsgrund stehen?
Nicht zwingend. Viele Zeugnisse nennen ihn nur auf Wunsch der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers. Im Zweifel lohnt sich eine Rückfrage bei einer Fachstelle.
Ist die Zeugnissprache in der Schweiz gleich wie in Deutschland?
Sie ist ähnlich, aber weniger streng codiert. Die Tendenz einer Formulierung lässt sich trotzdem meist gut erkennen.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.