Die Bestandteile einer Offerte
- Absender: Firmenname, Adresse, Kontakt, bei MWST-Pflicht die UID mit Zusatz „MWST“ (z. B. CHE-123.456.789 MWST)
- Empfänger: Firma, Ansprechperson, Adresse
- Ort, Datum und Offertnummer
- Betreff: worum es geht, z. B. „Offerte Website-Relaunch“
- Einleitung: ein Satz Bezug auf die Anfrage
- Leistungsbeschrieb: was genau enthalten ist – und was nicht
- Preise: einzelne Positionen mit Menge, Einheit und Preis, Zwischensumme
- MWST: separat ausgewiesen, mit Satz
- Gültigkeit: z. B. „Diese Offerte ist 30 Tage gültig.“
- Zahlungsbedingungen: z. B. „30 Tage netto“
- Schluss: Dank, Ansprechperson, Grussformel
Mehrwertsteuer richtig ausweisen
MWST-pflichtig ist in der Regel, wer weltweit mindestens CHF 100'000 Umsatz pro Jahr erzielt. Der Normalsatz beträgt 8,1 %, der reduzierte Satz 2,6 % und der Sondersatz für Beherbergung 3,8 %. Bist du nicht MWST-pflichtig, weise auch keine MWST aus.
Wie verbindlich ist eine Offerte?
Eine Offerte ist rechtlich ein Antrag: Mit einer Gültigkeitsfrist bleibst du in der Regel bis zum Ablauf daran gebunden (Art. 3 OR). Formuliere den Leistungsumfang deshalb so genau wie möglich.
Häufige Fehler
- Unklarer Umfang: „Website erstellen“ statt „5 Seiten, Kontaktformular, 2 Korrekturrunden“
- Fehlende Gültigkeit – dann ist unklar, wie lange der Preis gilt
- Preise ohne Hinweis, ob MWST enthalten ist
- Kein nächster Schritt: Schreib, wie der Auftrag erteilt wird („Bitte bestätigen Sie per E-Mail“).
So hilft dir fascis
Direkt im Chat in wenigen Minuten erledigt
Beschreib in ein paar Sätzen, was du anbietest – fascis macht daraus eine vollständige Offerte im Schweizer Format.
- Alle Bestandteile von Absender bis Zahlungsbedingungen – fehlende Angaben als [Platzhalter]
- Positionen sauber als Tabelle mit Zwischensumme und MWST
- Mit einem Klick als Dokument öffnen, anpassen und als Word oder PDF herunterladen
Zum Beispiel: „Schreib mir eine Offerte für die Muster AG: Website mit 5 Seiten, Kontaktformular und 2 Korrekturrunden, CHF 4'800 exkl. MWST, 30 Tage gültig.“
Kostenlos ausprobierenDer Einstieg ist kostenlos – du kannst jederzeit upgraden.
Häufige Fragen
Ist eine Offerte verbindlich?
In der Regel ja, bis zum Ablauf der angegebenen Gültigkeit. Ohne Frist hängt es vom Einzelfall ab.
Muss ich die MWST ausweisen?
Nur wenn du MWST-pflichtig bist – meist ab CHF 100'000 Jahresumsatz. Dann separat mit Satz.
Wie lange sollte eine Offerte gültig sein?
Üblich sind 30 Tage. Bei stark schwankenden Kosten eher kürzer.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.